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Sonntag, 13. Oktober 2024
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Schwule in der "Bravo"

Erst tabuisiert, jetzt "turboschwul"

Ausgerechnet in einer Kirche findet die Ausstellung "50 Jahre Schwule und Lesben in der 'Bravo'" statt. Die Kölner Christuskirche hat ihre Räume dafür geöffnet. Und das ergibt durchaus Sinn: So wie die "Bravo" im Laufe der Jahrzehnte einen offenen Umgang mit dem Thema Homosexualität gefunden hat, stellt sich auch die Kirche inzwischen den Realitäten - zumindest die evangelische.

Quietschbunt gegen die Intoleranz

Vor der Reinoldikirche feierten 50.000 Schwule, Lesben und Transsexuelle den 14. Dortmunder Christopher Street Day

Sehr entspannt und gut besucht ist es, dieses Straßenfest. Erst auf den zweiten Blick sieht man sie: Schwule, Lesben und Transsexuelle, die beim 14. Dortmunder Christopher Street Day (CSD) am Samstag ihre Sexualität freizügig und offen zur Schau stellten. Frei nach dem Motto des Schwul-lesbischen Arbeitskreises Dortmund „Queer im Revier“.

„Als ein Bestandteil des Strukturwandels hat sich auch die Schwulen- und Lesbenszene in Dortmund stetig weiterentwickelt und bildet einen neuen Anziehungspunkt unserer Stadt“, sagte Oberbürgermeister Ullrich Sierau. Als einen Schritt zu mehr Akzeptanz für die schätzungsweise 50 000 Homosexuellen in Dortmund plane die Verwaltung in absehbarer Zeit eine Koordinierungsstelle für Homo- und Transsexuelle

Mehr zum Artikel von DER WESTEN

Schwuler Heidekönig zu Gast im Landtag

Der elfte schwule Lüneburger Heidekönig hat am Dienstag den Niedersächsischen Landtag in Hannover besucht.

Seit seiner Wahl im Juni repräsentiert der 22-jährige Steve Jagomast das Präventionsangebot "hin und wech – Schwule lieben in Niedersachsen" der Niedersächsischen Aids-Hilfe. Jagomast will nach eigenen Aussagen mit Vorurteilen aufräumen und vor allem in Schulen Aufklärungsarbeit leisten. Eingeladen wurde er von der Landtagsfraktion "Die Linke".

Mehr als ein schwuler Fußballpräsident

St. Pauli-Retter, Kiez-Größe, Theater-König, der erste offen Schwule im Profifußball und nun Kolumnist für ZEIT ONLINE: Wer ist Corny Littmann?

Was damals passierte, sei eine dämliche, aber wahre Geschichte, sagt Corny Littmann. 21. November 2002, er gibt im Theater-Restaurant des Schmidts Tivoli einen Geburtstagsempfang. Viele Leute, bunte Unterhaltungen, Alkohol, gelöstes Lachen. Irgendwann wird der Theaterbesitzer gefragt, was ein Künstler eigentlich noch macht, nachdem er 50 Jahre alt geworden ist? Corny Littmann antwortet aus dem Bauch heraus: "Eine Oper inszenieren oder Präsident eines Fußballclubs werden."

Zum Artikel von ZEIT online

Schäuble gegen Steuer-Splitting für schwule Paare

Das Ehegattensplitting soll nach Ansicht des Finanzministers Ehepaaren vorbehalten sein, die eine Familie gründen können.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren bei der Einkommensteuer ab. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht mehr benachteiligt werden dürfen, betreffe nicht die Einkommensteuer, sagte Schäuble dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Karlsruher Entscheidung verlangt, „Homo-Ehen“ auch bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln.

Nach Ansicht von Schäuble lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentierte der Finanzminister. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“

Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben

Höhere Steuer und niedrigere Freibeträge - die Benachteiligung homosexueller Paare gegenüber Eheleuten beim Erben verstößt laut Verfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Begründung: Auch Schwule und Lesben erwarten, den Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

 

60.000 Zuschauer beim Christopher Street Day

Rund 500 Schwule und Lesben sind am Samstag beim Christopher-Street-Day in einer friedlichen Parade durch Mannheim gezogen

Sie warben für Akzeptanz und Gleichberechtigung und verteilten Bonbons, Kondome und Flugblätter an die rund 60.000 Zuschauer.

Der Umzug mit vielen bunten Kostümen und nackter Haut stand in diesem Jahr unter dem Motto "Die Zukunft ist bunt". Auch Wagen der FDP, der Grünen, der Linkspartei und der SPD nahmen daran teil. Die Sozialdemokraten erinnerten auf zwei überdimensionalen Plakaten den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) daran, dass Baden-Württemberg "bunter" sei "als Ihre Regierung denkt". Die Veranstaltung war der Höhepunkt der CSD-Veranstaltungen in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Aktualisiert: 30.08.2017

Richter kippt Verbot der Homo-Ehe

Ein Bundesrichter erklärt das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im US-Staat Kalifornien für verfassungswidrig: Es verstößt gegen das Gleichheitsprinzip. Lesben und Schwule jubeln - doch die Gegner der Homo-Ehe gehen in Berufung.

Nur kurze sechs Monate war es für homosexuelle Paare in Kalifornien möglich zu heiraten, bevor ihnen in einem Referendum im November 2008 dieses Recht wieder genommen wurde. Nun haben die Befürworter der Homo-Ehe einen Sieg errungen. Ein Bundesgericht in San Francisco erklärte an diesem Mittwoch das bestehende Verbot für verfassungswidrig.

Richter Vaughn Walker schrieb in seiner 136 Seiten starken Entscheidung, es gebe keine "rationale Grundlage" dafür, Schwulen und Lesben die Ehe zu verwehren. Dies verstoße gegen die Gleichstellung. Die Gegner der Homo-Ehe kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Rechtsexperten rechnen damit, dass der Fall bis zum Obersten Gerichtshof in Washington gehen wird.

Zum Artikel der Süddeutsche.de

Eine weitere Stimme für die Ergänzung des Grundgesetzes

Neue Koalition in NRW verspricht unverzüglichen Abbau von Diskriminierungen

Zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
erklären
Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
und
Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD Landesverbands NRW:



Wir begrüßen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beseitigung der Diskriminierung von Homosexuellen.

Aus dem einwohnerstärksten Bundesland kommt damit ein wichtiges Signal für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender.

Die zukünftige Landesregierung hat sich zum konsequenten Abbau von Diskriminierungen und zum Kampf gegen Homophobie verpflichtet. Auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht soll nun endlich zügig vollzogen werden. Seit Jahren hatte der LSVD Gespräche mit der bisherigen NRW-Landesregierung geführt und nichts geschah.
Wir sind froh, dass diese Blockade nun endlich überwunden scheint.

Insbesondere begrüßen wir, dass sich die zukünftige Landesregierung auch für die vom LSVD geforderte Ergänzung des Artikel 3, Abs 3 Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität ausgesprochen hat. Damit folgt NRW dem Vorbild der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie dem Votum des Saarlandes. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird aus NRW in Zukunft ein klares Nein zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen zu hören sein.

Nichts ist gut in Rom

HUK Logo

Amtskirche enttäuscht

Mit Bestürzung nimmt die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) konservative Tendenzen in der römisch-katholischen Kirche wahr, mit denen Homosexualität in Verbindung mit dem fortdauernden Skandal sexualisierter Gewalt in dieser Kirche gebracht werden soll. „Einen solchen Zusammenhang herzustellen ist ungeheuerlich”, so Thomas Wunsch von der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche. Gelebte Liebesbeziehungen von erwachsenen Menschen sind etwas völlig anderes als der Missbrauch des Vertrauens, das Menschen in Priester, Ordensleute und Heimerzieher setzten.

Es ist skandalös, dass es die römisch-katholische Kirche nicht geschafft hat, den Menschen eine frohe Botschaft zu vermitteln. Viele Personen, nicht nur Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, so der HuK-Vertreter, seien von der Amtskirche enttäuscht und könnten mit Aussagen wie denen des Essener Bischofs Overbeck in einer ARD-Sendung nichts anfangen. Man habe absolut den Eindruck, in der Leitung der Kirche sowie der Ausbildung der Priester gehe es drunter und drüber. „Nichts ist gut in Rom“, so Thomas Wunsch. Fünf Jahre Papst Benedikt XVI. bedeuteten hier auch fünf Jahre Stillstand.

Einzelne Kirchenvertreter versuchten anscheinend, von der chaotischen Organisationsstruktur im Vatikan wie auch auf unteren Ebenen abzulenken und stattdessen Menschen zu diskreditieren, die einvernehmlich in homosexuellen Beziehungen leben. Was schon deswegen dumm ist, weil anerkannte Fachleute aus der Seelsorge sowie der Mitarbeiterbegleitung darauf hinweisen, dass einige derer, die sexuelle Gewalt im Umfeld der Kirchen ausüben, unreife Persönlichkeiten sind. Geringe Kommunikation, fehlende fachliche Begleitung und Qualitätsprüfung sowie zögerliche Bereitschaft zur Aufklärung und fehlende Empathie für die Opfer – das sind die Baustellen, mit denen es die römisch-katholische Kirche zu tun hat. Die Kirche braucht eine veränderte Sexualmoral und veränderte Amtsstrukturen, keine Sündenböcke.

In der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche organisieren sich deutschlandweit seit über 32 Jahren selbstbewusste und frohe Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in den Kirchen; es geht ihnen um Gemeinschaft sowie um Befreiung aus Angst und Isolation.

Die HuK lehnt eine Haltung ab, die homosexuelle Veranlagung (scheinbar) toleriert, gelebte Homosexualität aber diskriminiert. Aus Sicht der HuK ist festzustellen:

1. Kirche und Gesellschaft gewinnen durch die Begabungen, die Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle einbringen.
2. In einem freiheitlichen Staat hat jeder das Recht, seine Meinung zu vertreten. Konservative Vertreter dürfen ihre Meinung äußern und müssen damit umgehen, wenn ihre Aussagen als diskriminierend und verletzend empfunden werden.
3. Die HuK erwartet, dass die katholische Kirche das Recht aller Menschen, ihre Sexualität (egal ob homo-, hetero- oder bisexuell) verantwortlich zu leben, anerkennt.
4. Daraus ergibt sich, dass Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle als Mitglieder und als Mitarbeitende in der Kirche auf allen Ebenen willkommen sind.
5. Die katholische Kirche muss öffentlich und weltweit eingestehen, dass sie sich über Jahrhunderte mitschuldig gemacht hat an der Ausgrenzung homo- und bisexueller Menschen. Sie hat fortan alle Minderheiten innerhalb der Kirche zu akzeptieren und sich aktiv dafür einzusetzen, dass diese Akzeptanz auch in der gesamten Welt Beachtung findet.

Vatikan muss sich bei Homosexuellen entschuldigen

Deutsche Bischofskonferenz zu Klarstellungen aufgefordert

Zu der Erklärung des Kardinalstaatssekretär und Kardinalkämmerer Bertone ("Viele Psychologen und Psychiater haben nachgewiesen, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Zölibat und der Pädophilie gibt, aber viele andere haben gezeigt und mir kürzlich versichert, dass ein Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie besteht. Das ist die Wahrheit und das ist das Problem") Homosexualität sei verantwortlich für die vielen Mißbrauchsfälle, erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Der Vatikan muss sich bei den Lesben und Schwulen für die Entgleisungen des Herrn Bertone entschuldigen. Offensichtlich versucht Kardinalstaatssekretär Bertone mit seinem Entlastungsangrriff auf Homosexuelle von eigenem Fehlverhalten bei der Aufklärung von Mißbrauchsfällen abzulenken.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist aufgefordert, klarzustellen, dass diese Diffamierung der Homosexuellen als Pädophile nicht ihrer Auffasung entspricht.

Homosexuelle mit Pädophilie in Verbindung zu bringen, ist eine ungeheurliche und skandalöse Entgleisung, die die Würde von Lesben und Schwulen angreift. Solche Hasspredigten darf die Kirche nicht dulden!

Die Ausfälle von Bertone stehen zudem in krassem Widerspruch zum Katechismus der katholischen Kirche. Dort heißt es: "Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. ... Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen."

Von Achtung und Takt kann in den Äußerungen Bertones genausowenig die Rede sein wie von sexualwissenschaftlichen Kenntnissen: Die meisten sexuellen Mißbräuche finden in einem heterosexuellen Setting statt.

Sündenbock gesucht

Vatikan will Hexenjagd auf Homosexuelle starten

Kardinalstaatssekretär Bertone, der von internationalen Medien beschuldigt wird, den Fall Pater Murphy vertuscht zu haben, hat gestern behauptet, es gäbe einen Zusammenhang von Homosexualität und Pädophilie. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das ist der Gipfel der Verlogenheit: Statt die Verantwortung für die jahrzehntelange Vertuschung des sexuellen Missbrauchs zu übernehmen und den Weg der Aufklärung zu gehen, versucht Bertone eine andere Gruppe für schuldig zu sprechen – die Wahl fiel auf die Homosexuellen. Ist das der Marschbefehl für eine neue Hexenjagd?

Als Regierungschef des Vatikans ist dieser Mann der Vertuschung und Ablenkung eine klare Fehlbesetzung. Statt der Nächstenliebe sieht er sich der Diskriminierung verpflichtet, statt wirksam am zukünftigen Schutz der Kinder mitzuwirken, sät er Hass und predigt die Unwahrheit.

„Homosexualität ist keine Sünde!“ Das hat die Hamburgische Bischöfin Maria Jepsen in ihrem Grußwort zum 20jährigen Jubiläum des LSVD noch einmal klar gestellt. Der Vatikan hingegen hetzt seit vielen Jahren systematisch gegen Homosexuelle.

Die Katholische Kirche macht sich damit mitschuldig an den Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen. Das ist unentschuldbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Homosexuelle zu den Opfern kirchenpolitischer Verantwortungslosigkeit werden.

Internationale AIDS-Konferenz 2010 in Wien

Live-Auftritt von Annie Lennox bei Menschenrechtskundgebung in Wien

Der Auftritt der international gefeierten Sängerin, Songwriterin und AIDS-Aktivistin Annie Lennox wird der Höhepunkt einer Menschenrechtskundgebung am 20. Juli 2010 in Wien sein. Zu der öffentlichen Kundgebung wird es im Anschluss an einen Marsch kommen, der voraussichtlich mehr als 15.000 Personen anziehen wird. Darunter Wienerinnen und Wiener ebenso wie TeilnehmerInnen der 18. Internationalen AIDS-Konferenz, die in dieser Woche in Wien unter dem Motto „Rights Here, Right Now” stattfinden wird.

„In den letzten zehn Jahren wurde HIV und AIDS zu einem Problem, das Frauen und Kinder immer stärker trifft.“, sagt Lennox. „In der Tat sind die mit AIDS verbundenen Erkrankungen weltweit die häufigste Todesursache bei Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter. Wir müssen uns der Tatsache bewusst werden, dass Frauen eine größere Last tragen als je zuvor. Die Regierungen müssen die Verantwortung dafür übernehmen und die Rechte ihrer Bürger auf Bildung, Gesundheitsfürsorge und Behandlung schützen.”

Die Kundgebung wird als Teil der Kampagne “Menschenrechte und HIV/AIDS: Heute mehr denn je” von einem globalen Zusammenschluss von Organisationen, wie The SING Campaign von Lennox, der International AIDS Society und dem Open Society Institute, sowie lokalen Organisationen, wie der Aids Hilfe Wien und der Homosexuellen Initiative Wien (HOSI) veranstaltet.

Mehrere tausend TeilnehmerInnen werden sich um 19 Uhr im Stadtzentrum Wiens versammeln, um gemeinsam durch die Straßen der Innenstadt zum Heldenplatz zu ziehen, wo AktivistInnen und RegierungsvertreterInnen sprechen werden. Im Vordergrund werden Menschen stehen, die mit AIDS leben oder indirekt davon betroffen sind.

Im Anschluss an den historischen Menschenrechtsmarsch und die Kundgebung wird es einen besonderen Auftritt und eine musikalische Performance von Annie Lennox geben.

Weitere Details über den Marsch und die Kundgebung sowie über die globale Kampagne „Menschenrechte und HIV/AIDS: Heute mehr denn je“ findet ihr unter: www.HivHumanRightsNow.org.

Weitere Informationen über Annie Lennox und The SING Campaign findet ihr hier: www.annielennoxsing.com.

Papst warnt vor Lebenspartnerschaften

Papstäußerung ist ein ideologischer Angriff auf Freiheit und Menschenrechte

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, erklärt:

Die Papstäußerung vor dem diplomatischen Corps ist ein ideologischer Angriff auf die Freiheit und die Menchenrechte. Die Menschenrechte sind universell. Sie dürfen nicht im Namen der Religion eingeschränkt werden, weder im Namen des Islam noch im Namen des Christentums. Seine Äußerung, die Ehe für Homosexuelle gefährde das Überleben der Menschheit, ist absurd: Genauso gut könnte man argumentieren, das Zölibat und die katholische Kirche gefährdeten das Überleben der Menschheit. Richtig ist: Schwule und Lesben haben das Recht ihre Partnerschaft und Liebe auch öffentlich mit dem Segen des Staates zu leben.

Der Papst verlässt mit seiner Entgleisung erneut die Grundlagen der Beschlüsse des 2. Vatikanums zur Glaubensfreiheit Dignitatis humanae, die den Respekt vor unterschiedlichen Ethischen und religiösen Haltungen dokumentiert.

Der Papst schickt sich an, die römisch-katholische Sexualmoral zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen und verletzt damit die religiösen und persönlichen Freiheitsrechte derjenigen, die ihrer Lehre nicht folgen wollen.

Durchbruch bei der Gleichstellung

Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil ist zu finden unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090707_1bvr116407.html